fashion.ag - zur Startseite mit allen Shops
Zum WarenkorbZum
Warenkorb

0 EUR
Genuss Kleidung Pflege Nahrungsergänzung Wellness Schmuck Parfüm Kosmetik Accessoires Divers Fundgrube
Beliebteste Artikel
Neueste Produkte
Sonderangebote
Meine Merkliste
Übersicht Warengruppen
Suche: Erweiterte Suche


Infos
  • Allgemein
  • Lexikon

  • Login:
    KundenNr:
    Kennwort:  

    Gewinnen und sparen - mit unserem Gewinnspiel
    Sehr geehrter Besucher,
    Dies ist eine privat zu Testzwecken betriebene Homepage. Bestellungen sind nicht möglich bzw. werden nicht angenommen.

    Ihr fashion.ag-Team

    Glossar

    Suche nach:
    A | B | I |
    Es wurden mehr als 19 Treffer gefunden. Bitte grenze Deine Suche weiter ein.
    Abies alba (Fichte)
    Ursprung: pflanzlich
    Zweck: Wirkstoff
    Durchblutungsfördernd; wird als Pflanzenextrackt oder als ätherisches Öl eingesetzt.
    Bewertung: 1
    Letzte Änderung: 18/9/12

    Abietic Acid (Abietinsäure)
    Ursprung: pflanzlich
    Zweck: Stabilisator, Filmbildner

    Bewertung: 1
    Letzte Änderung: 26/11/04

    Abietyl Alcohol
    Ursprung: pflanzlich
    Zweck: Lösungsmittel

    Bewertung: 2
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Acacia (Gummi arabicum)
    Ursprung: pflanzlich
    Zweck: Gelbildner
    Pflanzensaft der nach dem Trocknen vermahlen wird
    Bewertung: 1
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Acacia catechu (Catechu)
    Ursprung: pflanzlich
    Zweck: Haarfärbemittel
    Der Catechubaum (indische Gerbakazie) liefert ein hellbraunes Pulver zum Haarfärben
    Bewertung: 1
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Acer saccharinum (Zuckerahorn)
    Ursprung: pflanzlich
    Zweck: Wirkstoff

    Bewertung: 1
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Acetamide MEA
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Hautpflegemittel, Lösungsmittel
    Feuchtigkeitsspendender Stoff
    Bewertung: 3
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Acetanilid
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Zusatzstoff
    Wird z.B. eingesetzt, um Präparate, auch Richstoffe, zu stabilisieren; toxikologisch bedenklich
    Bewertung: 4 toxikologisch bedenklich
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Acetic Acid (Essigsäure)
    Ursprung: pflanzlich
    Zweck: Puffersubstanz

    Bewertung: 1
    Eintrag erstellt am: 26/11/04, Letzte Änderung: 26/11/04

    Acetone (Aceton)
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Lösungsmittel
    Wirkt unverdünnt stark entfettend
    Bewertung: 3
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Acetum (Essig)
    Ursprung: pflanzlich
    Zweck: Antistatikum

    Bewertung: 1
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Acetylated Casor Oil (Rizinusöl)
    Ursprung: pflanzlich
    Zweck: Hautpflegemittel
    Wegen seiner guten Lösungseigenschaften für Farbstoffe vor allem für Lippenstifte verwendet.
    Bewertung: 1
    Letzte Änderung: 16/2/05

    Acetylated Lanolin (Lanolin)
    Ursprung: tierisch
    Zweck: Antistatikum, Hautpflegemittel, Emulgator

    Bewertung: 1
    Letzte Änderung: 16/2/05

    Achillea millefolium (Schafgarbe)
    Ursprung: pflanzlich
    Zweck: Wirkstoff
    Schafgarbe wirkt entspannend und beruhigend bei strapazierter Haut. Ausserdem antibakteriell, entzündungshemmend und harmonisierend.
    Besonders geeignet für empfindliche Haut;
    Nachteil: Die Schafgarbe ist ein Naturstoff, auf den nicht wenige Menschen allergisch reagieren.
    Bewertung: 1
    Eintrag erstellt am: 16/2/05, Letzte Änderung: 16/2/05

    Ackerschachtelhalm
    Ursprung: pflanzlich
    Vielen ist er unter dem Namen Zinnkraut besser bekannt.
  • Die Heilpflanze ist reich an Kieselsäure und verleiht der Haut neue Elastizität
  • Der Ackerschachtelhalm hat zudem eine desinfizierende, heilende Wirkung und eignet sich deshalb zur Behandlung von entzündlichen Pickeln
  • Bei großflächigen Hautproblemen, bei Ekzemen und eitrigen Wunden haben sich Bäder oder Umschläge mit Zimtkraut bewährt.
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

  • Azofarbstoff Allurarot AC (E102)
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Farbstoffe
    Allurarot AC ist ein künstlicher, roter Azofarbstoff mit der E-Nummer E129. In Einzelfällen kann Allurarot AC Allergien auslösen.

    E129 kann für Lebensmittel verwendet werden, für die auch E102 zum Einsatz kommt. Außerdem kann es in Luncheon Meat, Breakfast Sausages mit mindestens 6% Getreideanteil und Hackfleisch mit mindestens 4% pflanzlichem bzw. Getreideanteil enthalten sein.
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Azofarbstoff Amaranth (E123)
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Farbstoffe
    Amaranth ist ein künstlicher, roter Azofarbstoff mit der E-Nummer E123. Er ist nur für Aperitifweine, Spirituosen und Fischrogen zugelassen. In Tierversuchen wurden Kalkablagerungen in den Nieren und eine erhöhte Infektanfälligkeit festgestellt.

    Amaranth ist in den USA verboten, da es unter Krebsverdacht stand. Vom Verzehr wird abgeraten. In Einzelfällen kann E123 Allergien auslösen, vor allem bei Unverträglichkeit von Acetylsalicylsäure.
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Azofarbstoff Azorubin, Carmoisin (E122
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Farbstoffe
    Azorubin oder Carmoisin ist ein künstlicher, roter Azofarbstoff mit der E-Nummer E122. Er gilt als gesundheitlich unbedenklich. In Einzelfällen kann E122 Allergien auslösen, vor allem bei Unverträglichkeit von Acetylsalicylsäure.

    E122 (Tartrazin) wird vor allem in Süßwaren verwendet, aber auch in Lebensmitteln, in denen E102 zum Einsatz kommt.
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Azofarbstoff Braun FK (E154)
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Farbstoffe
    Braun FK ist eine künstliche, braune Mischung unterschiedlicher Azofarbstoffe mit der E-Nummer E154.
    Es ist nur für Kippers (geräucherte Heringe aus England und Norwegen) zugelassen.
    Braun FK gilt als gesundheitlich unbedenklich.
    In Einzelfällen können Allergien ausgelöst werden.
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Azofarbstoff Braun HT (E155)
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Farbstoffe
    Braun HT ist ein künstlicher, rotbrauner Azofarbstoff mit der E-Nummer E155.
    Er gilt als gesundheitlich unbedenklich.
    In Einzelfällen können Allergien ausgelöst werden.

    E155 kann z.B. in Süßwaren aus Großbritannien enthalten sein.
    In Deutschland ist der Azofarbstoff noch verboten, soll aber für Lebensmittel, in denen E102 (Tartrazin) verwendet wird, zugelassen werden.
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Azofarbstoff Brillantschwarz BN, Schwarz PN (E151)
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Farbstoffe
    Brillantschwarz BN bzw. Schwarz PN ist ein künstlicher, schwarzer Azofarbstoff mit der E-Nummer E151. Er gilt als gesundheitlich unbedenklich. In Einzelfällen kann E151 Allergien auslösen. Außerdem kann der Farbstoff eine negative Wirkung auf den Darm haben.

    Brillantschwarz kann z.B. in deutschem Kaviar (falscher Kaviar), dunklen Saucen und Lakritzwaren enthalten sein.
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Azofarbstoff Litholrubin BK (E180)
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Farbstoffe
    Litholrubin ist ein künstlicher, roter Azofarbstoff mit der E-Nummer E180. Er ist nur für essbare Käserinde zugelassen.
    Vom häufigen Verzehr wird abgeraten. E180 kann in Einzelfällen Allergien auslösen.
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Azofarbstoff Ponceau 4R, Cochenillerot A (E124a)
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Farbstoffe
    Ponceau 4R oder Cochenillerot A ist ein künstlicher, roter Azofarbstoff mit der E-Nummer E124a. Er gilt als gesundheitlich unbedenklich. E124a kann in Einzelfällen Allergien auslösen, vor allem bei Unverträglichkeit von Acetylsalicylsäure.

    E124a ersetzt häufig natürliches Cochenillerot (E120), da die Gewinnung von E120 aus getrockneten Scharlachschildläusen sehr teuer ist.
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Azofarbstoff Rot 2G (E128)
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Farbstoffe
    Rot 2G ist ein künstlicher, roter Azofarbstoff mit der E-Nummer E128. Er ist nur für Frühstückswurst mit Getreide oder Hackfleisch mit pflanzlichem Anteil zugelassen. E128 gilt als gesundheitlich unbedenklich.
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Azofarbstoff Sunsetgelb FCF, Gelborange S (E110)
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Farbstoffe
    Sunsetgelb FCF bzw. Gelborange S ist ein künstlicher, oranger Azofarbstoff mit der E-Nummer E110. Es führte bei Tierversuchen bei hohen Dosen zu Nierentumoren.

    Gelborange S gilt als gesundheitlich unbedenklich. In Einzelfällen kann es allergieauslösend wirken, vor allem bei Unverträglichkeit von Acetylsalicylsäure.

    E110 wird in Lebensmitteln wie E102 (Tartrazin) und E104 (Chinolingelb) verwendet.
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Azofarbstoff Tartrazin, E102
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Farbstoffe
    Tartrazin ist ein künstlicher, gelber Azofarbstoff mit der E-Nummer E102. Tartrazin wirkt allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin (Acetylsalicylsäure) allergisch reagieren oder Allergiker sind. Es können Nebenwirkungen wie Hautausschlag, heuschnupfenähnliche Symptome, Heufieber, Atembeschwerden und Sehstörungen auftreten.

    Tartrazin kann in folgenden Erzeugnissen enthalten sein: Obstkonserven, Desserts, Vanille-Puddingpulver, Kunstspeiseeis, alkoholfreien aromatisierten Getränken, Kuchenmischungen, Likören, aromatisiertem Schmelzkäse, Lachsersatz, essbaren Wursthüllen und Käserinden, Salatsaucen, Senf, Snacks, Knabbererzeugnissen, Nahrungsergänzungsmitteln u.a.

    In vielen Ländern ist Tartrazin verboten oder die Verwendung stark eingeschränkt. Durch EU-Angleichung wurde das Verbot in Deutschland wieder aufgehoben. Tartrazin wird auch zum Färben von Medikamenten eingesetzt.
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Azofarbstoffe
    Ursprung: chemisch
    Zweck: Farbstoffe
    In den USA sind die sogenannten Azofarbstoffe (Monoazo und Biazo), das sind synthetische Teerfaserstoffe mit Aminogruppen, größtenteils nicht zugelassen. In der EU rangieren viele in der Kategorie 4 (nur für kurzfristigen Hautkontakt)

    Azofarbstoffe bilden die größte und wichtigste Gruppe der zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe. Sie werden chemisch-synthetisch hergestellt, früher auf Basis von Steinkohleteer, heute von Erdöl. Ihr Name leitet sich aus einer bestimmten Bindung zweier Stickstoff-Atome (Azogruppe) ab, welche für diese Farbstoffe charakteristisch ist. Azofarbstoffe sind farbstabil und lichtecht, sie lassen sich vielfältig mischen. Gewünschte Farbnuancen können sehr genau eingestellt werden.

    Mit den Azofarbstoffen begann Ende des 19. Jahrhunderts der Aufstieg der deutschen Farben- und Chemieindustrie von kleinen Hinterhofbetrieben zu weltumspannenden Unternehmen. Sie färbten vor allem Textilien und lösten dort die traditionellen Pflanzenfarben ab. „Nebenbei“ wurden die Azofarbstoffe auch bei Lebensmitteln verwendet.

    Erst viel später entdeckte man, dass viele Azofarbstoffe gesundheitsgefährlich und vor allem krebsauslösend waren – und noch länger dauerte es, bis ihr weitgehend ungezügelter Einsatz als Lebensmittelfarbstoffe eingedämmt wurde. Ein bekannter Fall ist das Buttergelb: Um 1930 wurden offenkundig, dass es hochgradig krebsauslösend ist, aber noch in den 1950er Jahren färbte es Butter und Margarine gelb.

    Heute sind die meisten der damaligen Azofarbstoffe für Lebensmittel nicht mehr zugelassen. Diejenigen, die heute vor allem noch Süßigkeiten färben dürfen, gelten als vergleichsweise harmlos. Viele von ihnen sind wasserlöslich und sollen nach dem Verzehr schnell aus dem menschlichen Körper ausgeschieden werden.
    Dennoch haben viele Azofarbstoffe noch immer einen schlechten Ruf. Sie stehen unter Verdacht, Allergien und Pseudoallergien auszulösen. Auch am hyperkinetischem Syndrom (Zappelphillip) sollen sie beteiligt sein.

    Azofarbstoffe gehören zu den synthetischen Farbstoffen. Sie können allergische Reaktionen auslösen. Trotz dieser Bedenken sind in Deutschland sieben Azofarbstoffe für Lebensmittel zugelassen:
    E102, Tartrazin
    E110, Sunsetgelb FCF, Gelborange S
    E122, Azorubin, Carmoisin
    E123, Amaranth
    E124a, Ponceau 4R, Cochenillerot A
    E151, Brillantschwarz BN, Schwarz PN
    E180, Litholrubin BK
    Weitere von der EU neu zugelassene Azofarbstoffe:
    E128, Rot 2G
    E129, Allurarot AC
    E154, Braun FK
    E155, Braun HT
    Bewertung: 5 toxikologisch bedenklich
    Eintrag erstellt am: 26/11/04,

    Wir tragen alle Informationen aus ausgesuchten Quellen sorgsam zusammen. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit. Verwendete Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Firmen/Inhaber.
    Der Inhalt unseres Glossar ist derzeit im Aufbau. Bitte habe Verständnis dafür, wenn Du den gewünschten Sucheintrag derzeit nicht findest. Anregungen und Infos sind jederzeit willkommen.

    Dein fashion.ag - Team

    Kundenservice
  • Kontakt
  • Lexikon
  • Gutscheine
  • Versand / Zahlung
  • Formulare
  • Infos
  • Marktplatz
  • Shop-Übersicht
  • Jobs
  • Zahlungsmethoden
  • Termine
  • Bedienungsanleitung
  • Verschiedenes
  • Newsletter
  • Gewinnspiele
  • Partnerprogramm (Affiliate)
  • fashion.ag
  • Wir
  • Jobs
  • Impressum
  • Datenschutz